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Gewerbe

Betriebsschutz

Im Rahmen des Betriebsschutzes kann man das Betriebsgebäude und die gesamte technische und kaufmännische Betriebseinrichtung versichern.

  • Feuer
  • Sturm
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Glasbruch

Zahlreiche Deckungserweiterungen die auf die jeweilige Branche abgestimmt werden müssen, können zusätzlich vereinbart werden.

Ebenso lässt sich der Ausfall einer EDV Anlage der Transport der hergestellten Waren oder der Verderb von Tiefkühlware, aber auch andere Sonderrisiken nach Bedarf versichern.

Rechtsschutz

Besonders im Gewerbebereich kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit Lieferanten, Kunden, oder Mitarbeitern.

Langwierige aber vor allem kostspielige Prozesse sind die Folge und gerade das finanzielle Risiko schreckt so manchen Firmenchef vor einer gerichtlichen Konfrontation zurück.

Durch die Rechtsschutzversicherung kann zumindest das finanzielle Risiko abgewendet werden.

Betriebsunterbrechung

Die Unterbrechung des laufenden Betriebes durch

  • Krankheit oder Unfall des Hauptverantwortlichen
  • Zerstörung des gesamten oder aber auch nur von Teilen des Betriebes durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, oder nach einem Einbruch

führt dazu, dass oft laufende Zahlungen nicht mehr geleistet werden können und die Firma in Liquiditätsengpässe gerät.
Durch die Betriebsunterbrechungsversicherung wird aufgrund der Bilanzdaten ein Deckungsbeitrag ermittelt, um so zumindest die fixen Kosten und entgehende Betriebsgewinne abdecken zu können.

Haftpflicht

Wie der Name schon sagt sollte diese Versicherung eine Pflichtversicheurng in jedem Unternehmen sein.

Geradse Personen, Sach- oder reine Vermögensschäden können ungeahnte Ausmaße annehmen und so ein an sich gesundes Unternehmen an den Rand des Ruins treiben.

Durch die Haftpflicht werden gerechtfertigte Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen befriedigt und ungerechtfertigte Ansprüche abgelehnt. Das unternehmerische Risiko reduziert sich damit deutlich und sichert den Fortbestand der Firma.

Betriebliche Vorsorge

Betriebliche Vorsorge kann in mehreren Bereichen stattfinden.

Von der Pensionszusage an Geschäftsführer (auch wenn Gesellschafter) über die Teilhaberabsicherung und Abfertigungsversicherung für Mitarbeiter, die im alten Abfertigungssystem sind, bis zu der Arbeitnehmervorsorge nach §3 15 EStG und betrieblichen Kollektivversicherung, reicht die Palette der Möglichkeiten.

Die Betriebliche Vorsorge ist sowohl für Mitarbeiter als auch das Unternehmen ein Gewinn.

Spezialabdeckungen

  • Maschinenbruch und Maschinen Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Rückrufkostenversicherung
  • Bauwesen und Baurücklassversicherung
  • Planungshaftpflicht
  • Vermögensschaden und Vertrauensschadenhaftpflicht